Sollten Sie einmal mit unserer Tätigkeit nicht zufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei uns einzureichen. Die Beschwerde kann schriftlich per Brief oder per E-Mail erfolgen. Sie können dazu die im Impressum genannten Adress- und Kontaktdaten verwenden.
Betrifft die Beschwerde unmittelbar uns als verticus Finanzmanagement AG oder eine Tochtergesellschaft, bestätigen wir Ihnen unverzüglich deren Eingang und unterrichten Sie über das Verfahren der Beschwerdebearbeitung und die voraussichtliche Bearbeitungszeit.
Eine Beschwerde wird hier umfassend geprüft und nach Möglichkeit umgehend beantwortet. Sollte eine umgehende Bearbeitung ausnahmsweise nicht möglich sein, unterrichten wir Sie über die Gründe der Verzögerung und darüber, wann die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Auf Wunsch erteilen wir Ihnen alle Benachrichtigungen und Informationen schriftlich. Sofern wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht vollständig nachkommen können, erläutern wir Ihnen die Gründe hierfür und weisen Sie auf etwaig bestehende Möglichkeiten hin, wie Sie Ihr Anliegen weiter verfolgen können.
Bezieht sich Ihre Beschwerde auf einen Gegenstand, für den wir nicht zuständig sind, informieren wir Sie umgehend hierüber und teilen Ihnen mit, an wen Sie sich wenden müssen, damit Ihrer Beschwerde abgeholfen werden kann.
Auch wenn unsere Kooperationspartner allesamt selbständige Unternehmer sind und unsere Dienstleistungen zur Erleichterung ihres Alltages nutzen, ist uns natürlich daran gelegen, dass Sie mit der Beratung durch einen verticus Partner zufrieden sind.
Selbst wenn wir nicht unmittelbar zuständig sind und uns gegenüber Selbstständigen Sanktionsmöglichkeiten fehlen, wie sie gegenüber einem Angestellten bestehen würden, möchten wir Sie bitten, uns bei einer Beschwerde über einen Kooperationspartner zusätzlich zu informieren.
Wir würden dann von hier aus nach Möglichkeit auf den Partner dahingehend einwirken, dass Ihrer Beschwerde schnellstmöglich abgeholfen wird.